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DELTA-PROTEKT® KL 101
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DELTA-PROTEKT® KL 101 ist eine Zinklamellenbeschichtung und gehört in die Kategorie der Basecoats. Der Basecoat bietet einen sehr guten Korrosionsschutz bei geringer Schichtdicke. In Verbindung mit DELTA-MKS® Topcoats lassen sich weitere multifunktionale Eigenschaften erzielen.
Wie alle DELTA-MKS® Produkte ist DELTA-PROTEKT® KL 101 frei von gesundheitsschädlichen Schwermetallen, wie z.B. Cr-(VI) und entspricht den EU Richtlinien zur Altautoverordnung (2000/53/EG) und Elektroschrottverordnung (2002/95/EG).
Beim Applikationsprozess von DELTA-PROTEKT® KL 101 entsteht keine Wasserstoffversprödung. Die Beschichtung kann sowohl in Gestell- als auch in Massenschüttgut erfolgen.
Korrosionsbeständigkeit*:
| Basecoat | Topcoat | Standzeit |
| 8 µm | 0 µm | 720h |
| 10 µm | 0 µm | 960h |
* gemäß DIN EN ISO 9227 (abhängig von Schichtaufbau, Geometrie, Applikationsform)
Reibungszahl:
- Reibungszahl (µges): ohne definierte Reibungszahleinstellung
Eigenschaften:
- Für Gestell- und Massenschüttgut geeignet
- Entspricht der EU Richtlinie "Altautoverordnung" 2000/53/EG
- Entspricht der EU Richtlinie "Elektroschrottverordnung" 2002/95/EG
- Keine applikationsbedingte Wasserstoffversprödung
Besondere Merkmale:
- Kathodischer Schutz durch Opferwirkung des Zinks
- Nicht elektrolytisch applizierte Zinklamellenbeschichtung gem. DIN EN ISO 10683 und DIN EN ISO 13858
- Anorganisch
- Farbton: silber
- Einbrenntemperatur zwischen 190°C und 235°C Objekttemperatur
- Optimierte Weißrostbeständigkeit
- Verbesserte Haftung
- Verbesserte Abriebbeständigkeit
- Auf lösemittelhaltiger Basis
Applikationstechniken:
Bauteile:

Große Teile

Fahrwerk

Bremssysteme

Federn

Kleine Schrauben

Große Schrauben

Muttern

Stanzteile

Klipse, Klammern

Druckguss
Empfohlen
Teilweise empfohlen
Spezifikation:
| Übersicht Basecoats | |
Die Angaben in diesem Produktsteckbrief basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen. Sie befreien den Verarbeiter wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte nicht von Prüfungen und Versuchen. Eine rechtliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder einer Eignung für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden.
